I -14 – Gleichschaltung in der Familie
Gleichschaltung in der Familie
Ich sah die U.S. Historikerin Deborah Libstadt in Berlin bei der Vorstellung ihres Buches History on Trial und fand ihre Ausführungen über den Umgang mit psychischen Belastungen besonders interessant. Ein erfahrender Anwalt riet ihr, die Ereignisse während des Prozesses von sich abzustreifen, so wie man schmutzige Schuhe vor der Haustür auszieht, um die Wohnung in Ordnung zu halten.
Eine solche Strategie ist einem Kind aus einer Täterfamilie nicht möglich. Ideologen stellen in der Regel eine homogene Zone her, in welcher es keine sich bekämpfenden und streitenden Parteien geben darf. Das gilt auch in der Familie. Das Kind darf sich nicht unterscheiden von den Anderen. Dazu wird es mit Gewalt gezwungen und so übt das Kind die Parteiischkeit der Herrschenden ein.

Das stille Leiden des missbrauchten Kindes setzt sich in den Kindeskindern fort. Der politische Effekt der Zwangskontrolle bleibt erhalten: was nicht erzählt wird, existiert nicht und ist dann aus der subjektiven Empfindung heraus auch nicht real. Diese Form des privaten Revisionismus und der Holocaustleugnung in den Familien hatte weitreichende Folgen. Er verursachte in der posttotalitären von psychologischer Stumpheit gezeichneten Gesellschaften in Europa über Jahrzehnte hinweg immer wieder revisionistische Stimmungen, mit denen man nur schwer politisch operieren kann.
im Foto rechts: 1942 – cultural genocide and Gleichschaltung in Familien kann von aussen unauffällig aussehen. Die Daseinsforms ist von einer traditionellen und vormals heterogenen gesellschaftlichen Realität ja immer noch umspielt. Gleichschaltung in den Familien aber waren dramatische Ereignisse.